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26. November | Die Menschenrechte als Arbeitsgrundlage

21.11.2014

Die Menschenrechte als Arbeitsgrundlage

21.11.2014 Stuttgart. Zum Abschluss der diesjährigen November Reihe lenkt Robin Cross den Blick auf die besonderen Anforderungen an Architektur in Krisengebieten. Er ist Managing Director bei Article 25, einer britischen Wohltätigkeitsorganisation benannt nach dem 25. Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte .


Die spendenfinanzierte Organisation plant und baut in der ganzen Welt Gebäude für Hilfsbedürftige, die durch Naturkatastrophen ihre Häuser verloren haben. Doch sie bekommen nicht nur erdbebenbeständige Wohnhäuser oder neue Schulen. Den Betroffenen werden grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, um künftig eigene Bauprojekte zu verwirklichen. Zudem wird die lokale Bauwirtschaft gestärkt. Ziel ist praktikable, bezahlbare und nachhaltige Gebäude zu errichten, die an das regionale Klima angepasst und gegen Naturkatastrophen und Auswirkungen des Klimawandels abgesichert sind. Wo andere Architekten über Materialien philosophieren und spektakuläre Designs kreieren, stellen sich den Planern von Article 25 grundlegende Fragen: Wie nutzen wir Regenwasser optimal? Wie wird ein Gebäude in der Wüste ohne Strom belüftet? Zu dieser Herausforderung spricht Robin Cross am 26. November.


Die November Reihe findet mit Unterstützung der Sto-Stiftung immer mittwochs, 19.00 Uhr, im Tiefenhörsaal der Universität Stuttgart statt. Der Eintritt ist frei.



mehr zur Arbeitsweise von Article 25


Der Pressetext zum Download

Der Pressetext

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Robin Cross

Die Menschenrechte als Arbeitsgrundlage
(Film | 1:36 Min.)

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Robin Cross

Die Menschenrechte als Arbeitsgrundlage II
(Film | 1:50 Min.)

Rückfragen beantwortet gerne

Bert Große
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