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Die Sto-Stiftung unterstützt mit jährlich € 100.000,- die Aus- und Weiterbildung junger Menschen. Trotz dieser guten Finanzausstattung sind Spenden an die Stiftung stets willkommen, um Fördermaßnahmen erweitern zu können.
Sto-Stiftung
Kontonummer: 247 00 94 00 Bankleitzahl: 360 700 50 Institut: Deutsche Bank Essen
Hinweise zum Spendenabzug
Spenden aller Art an die Sto-Stiftung sind steuerlich absetzbar. Die Sto-Stiftung ist durch die Bescheinigung des Finanzamtes Essen-Ost vom 13.06.2005 als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt.
Spenden können jährlich bis zu einer Höhe von 20 v. H. des Gesamtbetrages der Einkünfte bzw. bei juristischen Personen - wie z. B. einer GmbH oder Aktiengesellschaft - des Einkommens oder 0,4 v. H. der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Zur nachhaltigen Sicherung der Stiftungsidee und Stärkung der Stiftungsziele können Spenden, sofern sie mit der Erklärung "Zustiftung" versehen sind, dem Stiftungsvermögen zugeführt werden. In diesen Fällen fließen die jährlichen Erträge aus der Anlage des um diese Zustiftungen erhöhten Stiftungsvermögens in die Maßnahmen der Zweckverwirklichung und nicht die Spende selbst. Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung können im Spendenjahr sowie in den folgenden 9 Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro erfolgen.
In jedem Falle erhalten die Spender von der Sto-Stiftung eine Zuwendungsbestätigung (früher Spendenbescheinigung genannt), die als Beleg für den Sonderausgabenabzug dient. Voraussetzung ist jedoch, dass die Spenderadresse vollständig übermittelt wurde. |
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